Viele Leute glauben, dass Ihnen nicht gekündigt werden kann, solange sie krank sind. Dies ist jedoch ein großer Irrtum. Auch während der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, eine Kündigung auszusprechen. Unter Umständen sogar wegen der Krankheit!
Die einzige Form der Kündigung, die während der Krankheit des Arbeitnehmers praktisch ausscheidet, ist die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Denn diese muss vom Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Grundes ausgesprochen werden. Ist ein Arbeitnehmer also länger als zwei Wochen krank, ist die Gefahr einer fristlosen Kündigung gering. Etwas anderes gilt jedoch für die Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Diese kann vom Arbeitgeber auch während der Krankheit jederzeit ausgesprochen werden, sei es wegen eines Fehlverhalten des Arbeitnehmers, sei es aus Gründen in der Person des Arbeitnehemers, sei es aus betrieblichen Gründen.
Eine Kündigung wegen der Krankheit kommt insbesondere bei häufigen Kurzerkrankungen oder dauerhafter Arbeitsunfähigkeit (ab ca. 1,5 Jahren) in Betracht.
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