Ebenso wie die Kündigung kann die Befristung eines Arbeitsvertrags aus vielfältigen Gründen unwirksam sein. Die häufigsten Gründe für die Unwirksamkeit einer arbeitsvertraglichen Befristung sind:
Ist die Befristung des Arbeitsvertrags aus diesen (oder anderen) Gründen unwirksam, muss wie beim Vorgehen gegen eine Kündigung schnell gehandelt werden, damit zwischen den Parteien Klarheit besteht, ob das Arbeitsverhältnis noch besteht oder nicht. Aus diesem Grund muss die Unwirksamkeit einer Befristung innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende der Befristung mittels einer sog. Entfristungsklage beim Arbeitsgericht geltend gemacht werden. Ist diese Frist versäumt, kann nur noch in Ausnahmefällen erfolgreich gegen die Befristung des Arbeitsvertrags vorgegangen werden.
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