
Erbvertrag
Wann ein Erbvertrag sinnvoll ist, welche Risiken bestehen und wie er angefochten werden kann.
Erbvertrag: Wann er sinnvoll ist, Risiken, Anfechtung & mehr
Ein zentraler Aspekt bei Fragen rund um das Erben und Vererben ist die Entscheidung zwischen Testament und Erbvertrag, die je nach persönlicher Situation und Zielsetzung unterschiedlich sinnvoll sein kann.

Vermögen über Generationen sichern
Ein Erbvertrag bietet die Möglichkeit, Vermögenswerte verbindlich über Generationen hinweg zu regeln. Anders als beim Testament können alle Beteiligten auf die Bindungswirkung der Vereinbarungen vertrauen.
Definition: Was ist ein Erbvertrag?
Ein Erbvertrag (§§ 2274 ff BGB) ist wie ein Testament eine sogenannte Verfügung von Todes wegen, d.h., eine Verfügung die erst mit dem Tod des Erblassers zum Tragen kommt.
In einem Erbvertrag wird geregelt, was nach dem Tod des Erblassers mit dessen Vermögen geschehen soll. Ebenso wie in einem Testament können Erbeinsetzungen, Vermächtnisse und Auflagen geregelt sowie das anzuwendende Recht gewählt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Erbvertrag und Testament?
Während in einem Testament der Erblasser allein verfügt, wer Erbe werden soll, sind an einem Erbvertrag mindestens zwei Personen beteiligt. Diese treffen, ggf. verbunden mit einer Gegenleistung, eine Vereinbarung darüber, was im Todesfall mit dem Vermögen des einen geschehen soll.
Der wichtigste Unterschied
Ein Testament ist jederzeit widerruflich und kann vom Erblasser einseitig geändert werden. Der Erbvertrag ist für die Vertragsschließenden grundsätzlich bindend.
Strenge Formvorschriften
Ein Erbvertrag ist nur wirksam, wenn er notariell beurkundet wurde. Zudem ist die gleichzeitige Anwesenheit der Vertragsschließenden erforderlich.
Bindungswirkung
Ein Testament, das nach Abschluss des Erbvertrags errichtet wird, ist unwirksam, soweit es den Vereinbarungen des Erbvertrags widerspricht.
Wann macht ein Erbvertrag Sinn?
Ein Erbvertrag ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Beteiligten sicher sein wollen, dass die erbrechtlichen Regelungen dauerhafte Bindungswirkung entfalten:
Nicht verheiratete Paare
Der Abschluss eines gemeinschaftlichen Testaments ist nach aktuellem Recht Ehegatten vorbehalten. Wollen unverheiratete Paare für beide Seiten verbindliche Regelungen über ihren Nachlass treffen, kann dies nur durch Erbvertrag geschehen.
Erbeinsetzung mit Gegenleistung
Die Erbeinsetzung dient nicht selten als Gegenleistung für Leistungen, die der Begünstigte dem Erblasser noch zu Lebzeiten erbringt. Durch einen Erbvertrag können sowohl die Erbeinsetzung als auch die Gegenleistung für beide Seiten verbindlich geregelt werden.
Verbindlicher Pflichtteilsverzicht
Ein Erbvertrag bietet dem Erblasser die Möglichkeit, mit einem Pflichtteilsberechtigten noch zu Lebzeiten einen Pflichtteilsverzicht zu vereinbaren. Für den Verzicht wird in diesen Fällen regelmäßig eine Abfindung gezahlt.
Vorteile und Nachteile
Vorteile
- Die Vertragsschließenden können sich auf die Bindungswirkung verlassen
- Langfristige Planungssicherheit für alle Beteiligten
- Verbindliche Regelungen auch für unverheiratete Paare möglich
- Gegenleistungen können abgesichert werden
Nachteile
- Keine einseitige Änderung mehr möglich
- Lebensumstände können sich ändern
- Neue verdiente Personen können nicht mehr berücksichtigt werden
- Notarielle Beurkundung erforderlich (Kosten)
Notarielle Beurkundung erforderlich
Im Gegensatz zum Testament kann ein Erbvertrag nicht eigenhändig errichtet werden. Er muss zwingend vor einem Notar geschlossen werden, wobei beide Vertragsparteien gleichzeitig anwesend sein müssen. Dies bietet zusätzliche Rechtssicherheit.

Anfechtung und Rücktritt
Ein Erbvertrag kann nicht widerrufen werden. Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Wirkungen zu beseitigen:
- Anfechtung: Bei Bedrohung oder Täuschung beim Vertragsabschluss
- Rücktritt: Wenn der Erbvertrag diese Möglichkeit vorsieht
- Rücktritt bei Verfehlung: Wenn sich der Bedachte einer schweren Verfehlung schuldig macht
Alternative: Gemeinschaftliches Testament
Paare, die verheiratet sind, können anstelle eines Erbvertrags auch ein gemeinschaftliches Testament errichten. Vorteil: Eine notarielle Beurkundung ist nicht erforderlich. Es reicht eine handschriftliche, von beiden Ehegatten unterschriebene Erklärung.
Beratung zum Erbvertrag
Ich berate Sie umfassend zu allen Fragen rund um den Erbvertrag und helfe Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen.
Kontakt aufnehmen