Die Nachlassverwaltung ist ein Verfahren, das dazu dient, den Nachlass eines Verstorbenen zu sichern und ordnungsgemäß abzuwickeln. Sie wird häufig eingesetzt, wenn der Nachlass unübersichtlich ist oder eine Überschuldung des Nachlasses vermutet wird.

Zweck der Nachlassverwaltung

Das Hauptziel der Nachlassverwaltung besteht darin, die Haftung der Erben auf den Nachlass zu beschränken. Damit werden die persönlichen Vermögenswerte der Erben vor Forderungen von Gläubigern des Verstorbenen geschützt.

Ablauf der Nachlassverwaltung

  1. Beantragung: Die Erben oder Gläubiger können die Nachlassverwaltung beim Nachlassgericht beantragen.
  2. Bestellung eines Nachlassverwalters: Das Gericht bestellt einen Nachlassverwalter, der für die Abwicklung des Nachlasses verantwortlich ist.
  3. Abwicklung: Der Nachlassverwalter sorgt dafür, dass Schulden beglichen und der Nachlass verteilt wird.

Unterschied Nachlassverwaltung vs. Nachlasspflegschaft

Während die Nachlassverwaltung in erster Linie dazu dient, die Haftung der Erben auf den Nachlass zu beschränken und deren persönliches Vermögen vor Forderungen der Nachlassgläubiger zu schützen, verfolgt die Nachlasspflegschaft ein anderes Ziel. Sie wird eingesetzt, wenn die Erben eines Verstorbenen noch unbekannt sind oder wenn es Streitigkeiten über die Erbenstellung gibt. In solchen Fällen bestellt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger, der den Nachlass verwaltet und sicherstellt, dass keine Vermögenswerte verloren gehen oder unangemessen verwendet werden, bis die Erben zweifelsfrei feststehen. Die Nachlasspflegschaft bewahrt somit die Rechte der Erben, auch wenn diese noch nicht identifiziert oder auffindbar sind.

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