Pflichtteil für Geschwister – Alle wichtigen Informationen

Geschwister gehören oft zu den nächsten Familienangehörigen eines Erblassers. Doch wie steht es um ihre Rechte im Erbrecht? Haben sie Anspruch auf einen Pflichtteil, selbst wenn ein Testament sie ausschließt? Welche Faktoren beeinflussen, ob Geschwister erben oder nicht? In diesem Artikel beleuchten wir umfassend das Thema „Pflichtteil für Geschwister“. Wir erklären die rechtlichen Grundlagen, zeigen konkrete Beispiele auf und beantworten die häufigsten Fragen.
Foto Dr. Christopher Kasten Rechtsanwalt Schöneberg
Autor: Dr. Christopher Kasten
Position: Fachanwalt für Arbeitsrecht

Gibt es einen Pflichtteil für Geschwister?

Laut deutschem Erbrecht haben Geschwister keinen Anspruch auf einen Pflichtteil. Der Pflichtteil ist eine gesetzliche Mindestbeteiligung am Erbe, die nur bestimmten Personen zusteht. Gemäß § 2303 BGB sind ausschließlich folgende Personen pflichtteilsberechtigt:

  • Kinder des Erblassers, inklusive adoptierter und unehelicher Kinder.
  • Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner.
  • Eltern des Erblassers, sofern keine Nachkommen existieren.

Geschwister gehören hingegen nicht zu diesem Personenkreis. Wenn sie im Testament enterbt wurden, besteht für sie keine Möglichkeit, einen Pflichtteil einzufordern. Sie können nur erben, wenn:

  • Kein Testament vorliegt und die gesetzliche Erbfolge greift.
  • Der Erblasser sie explizit im Testament berücksichtigt.

 

 

Pflichtteil für Geschwister trotz Testament

Die Enterbung durch ein Testament bedeutet für Geschwister meist das Ende ihrer Erbansprüche. Anders als Kinder oder Ehegatten können Geschwister in einem solchen Fall keinen Pflichtteilsanspruch geltend machen. Eine Ausnahme besteht nur, wenn sie als Vermächtnisnehmer oder Nacherben im Testament benannt werden.

Beispiele:

  • Beispiel 1: Der Erblasser setzt seinen Ehepartner als Alleinerben ein. Die Geschwister werden nicht berücksichtigt. Sie haben keinen Anspruch auf einen Pflichtteil.
  • Beispiel 2: Der Erblasser enterbt seine Kinder zugunsten der Geschwister. Die enterbten Kinder können ihren Pflichtteil einfordern, wodurch der Erbanteil der Geschwister geschmälert wird.

 

Gesetzlicher Pflichtteil und Erbfolge bei Geschwistern

Wenn kein Testament vorliegt, greift die gesetzliche Erbfolge. Gemäß § 1925 BGB gehören Geschwister zur zweiten Ordnung der Erben. Sie können jedoch nur dann erben, wenn:

  • Keine Erben erster Ordnung (Kinder, Enkel) vorhanden sind.
  • Die Eltern des Erblassers verstorben sind.

 

Wie wird das Erbe aufgeteilt?

Die Aufteilung erfolgt wie folgt:

  • Sind beide Elternteile verstorben, teilen sich die Geschwister das Erbe zu gleichen Teilen.
  • Lebt ein Elternteil noch, erhält dieser die Hälfte des Nachlasses. Die andere Hälfte wird unter den Geschwistern aufgeteilt.

 

Zusätzliche Beispiele:

  • Beispiel 3: Der Erblasser hinterlässt keinen Ehepartner, keine Kinder und keine Eltern. Drei Geschwister sind vorhanden. Das Erbe wird zu gleichen Teilen unter ihnen aufgeteilt, sodass jeder ein Drittel des Nachlasses erhält.
  • Beispiel 4: Der Erblasser hatte zwei Geschwister. Ein Elternteil lebt noch. Das Elternteil erhält die Hälfte des Nachlasses, die andere Hälfte wird zu gleichen Teilen unter den beiden Geschwistern aufgeteilt.
  • Beispiel 5: Ein unverheirateter Erblasser ohne Kinder verstirbt und hinterlässt ein Elternteil und einen Halbbruder. Der Elternteil erhält die Hälfte des Erbes, der Halbbruder erbt die andere Hälfte.

Pflichtteil auszahlen und Besonderheiten bei Hausübergaben

Wann müssen Geschwister ausgezahlt werden?

Geschwister müssen nur ausgezahlt werden, wenn sie durch ein Testament oder die gesetzliche Erbfolge einen Anspruch auf das Erbe haben. Liegt ein Pflichtteilsanspruch anderer Erben vor, kann dies die Auszahlung der Geschwister beeinflussen.

 

Immobilien im Nachlass

Häufig kommt es bei der Vererbung von Immobilien zu Streitigkeiten. Wenn das Elternhaus beispielsweise einem Geschwisterteil zugeschrieben wird, können die anderen ihren Erbteil in Form einer Auszahlung verlangen. Hierbei wird der Wert der Immobilie anhand eines Gutachtens ermittelt.

 

Erbrecht Pflichtteil Geschwister trotz Testament

Wenn ein Testament vorliegt, haben Geschwister keinen automatischen Anspruch auf einen Pflichtteil. Sie können nur dann erben, wenn sie im Testament ausdrücklich bedacht werden. Wurden sie jedoch enterbt und nicht im Testament erwähnt, gehen sie leer aus. Geschwister gehören nicht zu den pflichtteilsberechtigten Personen nach § 2303 BGB.

 

Pflichtteil Geschwister Eltern verstorben?

Sind die Eltern des Erblassers bereits verstorben und es gibt kein Testament, treten die Geschwister in der gesetzlichen Erbfolge an ihre Stelle. In diesem Fall teilen sich die Geschwister den Nachlass zu gleichen Teilen, solange keine anderen Erben der ersten Ordnung existieren.

 

 

 

Erben Geschwister, wenn Ehepartner noch lebt

Wenn ein Ehepartner des Erblassers lebt, erbt dieser laut gesetzlicher Erbfolge zunächst einen Teil des Nachlasses. Die verbleibende Erbmasse wird unter den Geschwistern des Erblassers verteilt, sofern keine direkten Nachkommen existieren und kein Testament

 

 

Weitere wichtige Subthemen im Kontext Pflichtteil für Geschwister

Halbgeschwister und ihr Erbanspruch

Halbgeschwister werden im Erbrecht wie vollständige Geschwister behandelt, wenn sie durch einen gemeinsamen Elternteil mit dem Erblasser verwandt sind. Dies bedeutet, dass sie in der gesetzlichen Erbfolge berücksichtigt werden, wenn:

  • Der gemeinsame Elternteil verstorben ist.
  • Keine Erben erster Ordnung existieren.

Adoptivgeschwister

Adoptivgeschwister haben dieselben Rechte wie leibliche Geschwister. Sie werden in der gesetzlichen Erbfolge als gleichgestellt betrachtet, sofern sie durch die Adoption rechtlich als Geschwister anerkannt wurden.

Stiefgeschwister

Stiefgeschwister haben im Erbrecht keinerlei Ansprüche, da sie nicht blutsverwandt sind. Sie können nur dann erben, wenn der Erblasser sie explizit im Testament bedacht hat.

Enterbung von Geschwistern

Die Enterbung von Geschwistern ist durch ein Testament problemlos möglich. Da Geschwister keinen Pflichtteilsanspruch haben, können sie bei einer Enterbung nicht gegen die letztwillige Verfügung des Erblassers vorgehen.

Erbverzicht

Geschwister können bereits zu Lebzeiten des Erblassers durch einen Erbverzichtsvertrag auf ihren potenziellen Erbanspruch verzichten. Dieser Vertrag muss notariell beglaubigt werden und kann auch die Nachkommen des verzichtenden Geschwisters betreffen.

 

Pflichtteil für Geschwister in Österreich und der Schweiz

Die Regelungen in Österreich und der Schweiz unterscheiden sich teilweise vom deutschen Erbrecht:

Österreich

In Österreich haben Geschwister ebenfalls keinen Pflichtteilsanspruch. Sie können nur im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge oder durch eine testamentarische Verfügung bedacht werden.

Schweiz

In der Schweiz besteht ein ähnliches System. Geschwister gehören nicht zu den pflichtteilsberechtigten Personen und können nur erben, wenn keine Erben erster Ordnung vorhanden sind.

Häufige Fragen und Antworten (FAQ)

 

Geschwister haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Pflichtteil. Sie können nur durch die gesetzliche Erbfolge oder ein Testament erben.
Wenn der kinderlose Bruder keine Ehefrau oder ein Testament hinterlässt, erben zunächst die Eltern. Sind diese verstorben, erben die Geschwister zu gleichen Teilen.
Ohne Testament richtet sich die Erbfolge nach § 1925 BGB. Geschwister erben nur, wenn keine Erben erster Ordnung (Kinder, Enkel) und keine lebenden Eltern vorhanden sind.
Nein, nur Erben erster Ordnung (Kinder) und Ehepartner oder Eltern sind pflichtteilsberechtigt.
Wenn sie keinen Erbanspruch durch Testament oder gesetzliche Erbfolge haben, besteht keine Verpflichtung zur Auszahlung.
Da Geschwister keinen Pflichtteilsanspruch haben, würden sie in diesem Fall nichts erhalten.
Auch bei dieser Summe gilt: Geschwister haben keinen Pflichtteilsanspruch.
Das Erbe wird zu gleichen Teilen aufgeteilt, wenn beide Eltern verstorben sind. Lebt ein Elternteil noch, erhält dieser die Hälfte des Nachlasses.
Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Da Geschwister nicht pflichtteilsberechtigt sind, erhalten sie keinen Anteil.
Ja, Kinder des Erblassers sind pflichtteilsberechtigt, selbst wenn sie im Testament enterbt wurden.
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