Als erfahrener Arbeitsrechtsanwalt berate und vertrete ich Mandanten nicht nur in arbeitsvertraglichen (individuellen) Fragen, sondern auch Betriebsräte bei  betriebsverfassungsrechtlichen Problemen. Schwerpunkt bildet insoweit die Ausarbeitung von Betriebsvereinbarungen, die Durchsetzung der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in Beschlussverfahren sowie die Vertretung des Betriebsrats im Verfahren vor der Einigungsstelle.

Bei Bedarf biete ich in Ergänzung der bestehenden Angebote auch spezifische Schulungen im Betriebsverfassungsrecht an. Die betriebsverfassungsrechtlichen Schulungen können an die Bedürfnisse bestimmter Betriebsratsmitglieder bzw. bestimmter Gremien angepasst werden, richten sich also z.B. an frisch gewählte Betriebsräte, die kurzfristig in die Lage versetzt werden müssen, mit dem Arbeitgeber auf Augenhöhe zu verhandeln. Häufige Themen sind z.B.:

– Geschäftsführung und Beschlussfassung im Betriebsrat

– Erzwingbare Mitbestimmung

– Beteiligung des Betriebsrats in personellen Angelegenheiten.

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