
Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
Sind Sie durch Testament von der Erbfolge ausgeschlossen? Erfahren Sie, welche Ansprüche Sie haben und wie Sie diese durchsetzen können.
Pflichtteilsanspruch - was tun, wenn die Erben mauern?
Sind Sie durch Testament oder sonstige Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen, kann es sein, dass Sie einen Pflichtteilsanspruch gegen die Erben haben.
Im Folgenden wird erläutert, wer Anspruch auf einen Pflichtteil hat, worin dieser besteht, und wie dieser durchgesetzt werden kann.

Professionelle Beratung
Als Fachanwalt für Erbrecht in Berlin vertrete ich Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen.
1. Wer ist pflichtteilsberechtigt?
Zum pflichtteilsberechtigten Personenkreis gehören in erster Linie die "Abkömmlinge" des Erblassers, also seine Kinder, Enkel, Urenkel usw. Zu den Kindern in diesem Sinne zählen auch angenommene (adoptierte) Kinder und deren Kinder.
Daneben sind auch die Eltern und die Ehegatten des Erblassers pflichtteilsberechtigt, wenn sie durch Testament oder Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind.
Ich setze Ihre Pflichtteilsansprüche durch
Als Fachanwalt für Erbrecht in Berlin vertrete ich Sie bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und Pflichtteilsergänzungsansprüchen. Dabei unterstütze ich Sie insbesondere auch bei der Erstellung von Nachlassverzeichnissen und helfe Ihnen bei der Bewertung von Immobilien und Unternehmensanteilen, damit der Nachlass richtig berechnet werden kann.
Pflichtteilsberatung
Lassen Sie sich bei der Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsansprüche professionell beraten.
Verwandte Themen
Erstberatung
Eine Erstberatung im Erbrecht kostet in der Regel 190,- EUR zzgl. gesetzlicher MwSt.
Termin vereinbaren