
Urlaubsanspruch und Urlaubsabgeltung
Wieviel Urlaub steht mir zu? Wann muss ich meinen Urlaub spätestens nehmen? Erfahren Sie alles über Ihre Rechte.
Wieviel Urlaub steht mir zu?
Wieviel Urlaub einem Arbeitnehmer zusteht, ergibt sich in der Regel aus dem Arbeitsvertrag, möglicherweise aber auch aus einem Tarifvertrag. Sind zum Beispiel 25 Urlaubstage vereinbart und arbeitet der Arbeitnehmer an fünf Tagen pro Woche, stehen ihm insgesamt 5 Wochen Urlaub zu.

Quotelung des Urlaubs
Viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber denken, der Urlaub müsse bei Aufnahme oder Beendigung im laufenden Jahr entsprechend gequotelt werden. Das ist aber nur zum Teil richtig.
Tätigkeit beginnt im 2. Halbjahr oder endet im 1. Halbjahr:
Urlaub wird gequotelt (anteilig berechnet)
Tätigkeit beginnt im 1. Halbjahr oder endet im 2. Halbjahr:
Voller Jahresurlaub steht zu!
Beispiel
Hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf 24 Urlaubstage pro Jahr:
- • Tritt er seine Tätigkeit im November an, stehen ihm 4 Urlaubstage zu.
- • Beendet er seine Tätigkeit im März, so stehen ihm 6 Urlaubstage zu.
- • Endet das Arbeitsverhältnis z.B. durch Kündigung mit Ablauf des Monats Juli, steht ihm der gesamte Jahresurlaub zu!
Wichtig bei Kündigung im 2. Halbjahr
Endet das Arbeitsverhältnis im 2. Halbjahr (z.B. durch Kündigung mit Ablauf des Monats Juli), sollten Sie nicht vergessen, noch den gesamten Urlaub zu nehmen oder Urlaubsabgeltung zu verlangen.
Wann muss ich meinen Urlaub spätestens nehmen?
Der Urlaub ist grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr zu nehmen. Ist dies, etwa wegen Krankheit, nicht möglich, kann der Urlaub noch bis Ende März des Folgejahres genommen werden.
Bei fortdauernder Krankheit: Der Urlaub kann sogar noch bis Ende März des darauf folgenden Jahres genommen werden. Ein Arbeitnehmer, der im Jahr 2014 erkrankt und seinen Urlaub für dieses Jahr noch nicht genommen hat, kann diesen also spätestens bis Ende März 2016 noch antreten – aber eben nur, wenn die Krankheit bis dahin andauert.

Urlaubsabgeltung
Ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung, also ein Anspruch auf Zahlung statt auf Gewährung von Freizeit besteht grundsätzlich nur, wenn der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann.
Fazit für Arbeitnehmer
- • Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag auf die Anzahl der Urlaubstage
- • Beachten Sie die Quotelung bei Beginn oder Ende des Arbeitsverhältnisses
- • Bei Kündigung im 2. Halbjahr: Voller Jahresurlaub steht zu!
- • Nehmen Sie Ihren Urlaub rechtzeitig oder fordern Sie Urlaubsabgeltung
Urlaubsstreit?
Ich setze Ihre Urlaubsansprüche durch – auch bei Verfall oder Abgeltung.
Fragen zu Ihrem Urlaubsanspruch?
Ich berate Sie zu Resturlaub, Urlaubsabgeltung und Ihren Rechten als Arbeitnehmer.