
Krankengeld oder Arbeitslosengeld
Liegt bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Erkrankung vor, die zur Arbeitsunfähigkeit führt, hängt es von mehreren Faktoren ab ob und wie lange Sie Krankengeld oder Arbeitslosengeld beziehen können.
Was ist günstiger?
Die wichtigsten Informationen auf einen Blick
- •Ob Sie Krankengeldzahlungen nach Arbeitsverlust erhalten, ist stark vom Zeitpunkt der ersten Krankmeldung abhängig. Sollten Sie also durch Krankheit arbeitsunfähig werden, besorgen Sie sich so schnell wie möglich eine Krankschreibung.
- •Sie erhalten in jedem Fall maximal über einen Zeitraum von 78 Wochen Krankengeld.
- •Werden Sie krank während Sie arbeitslos gemeldet sind, müssen Sie dies sofort der Agentur für Arbeit melden!
Krankengeld und Voraussetzungen
Im Allgemeinen berechnet sich der Betrag des Krankengeldes auf 70% bis 90% des regelmäßig erzielten Arbeitsentgelts und wird von der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung übernommen, wenn dieselbe Erkrankung für mehr als 6 Wochen zur Arbeitsunfähigkeit führt.
Die ersten 6 Wochen einer Arbeitsunfähigkeit ist der Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung verpflichtet. Voraussetzung für die Zahlungen ist, dass der Arbeitnehmer bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist.

Krankengeld
70% - 90%
des regelmäßig erzielten Arbeitsentgelts

Arbeitslosengeld
60%
des durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten 12 Monate
Anspruch auf Krankengeld bei Arbeitslosigkeit
Die Arbeitsunfähigkeit/Krankheit begann vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Wird eine Arbeitsunfähigkeit vor dem Ablauf der Kündigungsfrist festgestellt, bezahlt die Krankenkasse Krankengeld bis keine Arbeitsunfähigkeit mehr besteht. Die Zahlungen sind allerdings auf 78 Wochen begrenzt. Zusätzlich zu dem Krankengeld kann kein Arbeitslosengeld (§ 142 SGB III) bezogen werden, die anschließende Arbeitslosengeld-Bezugsdauer verkürzt sich jedoch nicht.
Wird während des Bezuges eine neue Altersstufe erreicht, kann der folgende Arbeitslosengeldbezug verlängert werden.
Professionelle Beratung empfohlen
Sollte Ihr Arbeitsverhältnis enden, und Sie sich fragen ob Ihnen Krankengeld und/oder Arbeitslosengeld zusteht bzw. was hiervon günstiger ist, berate ich Sie gern ausführlich. Eine rechtliche Beratung bzw. rechtlicher Beistand ist in derartigen Fällen stets sehr sinnvoll.
Beratung zu Krankengeld
Ich berate Sie, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie diese am besten geltend machen.
Arbeitsverhältnis endet bald?
Ich berate Sie, welche Leistungen Ihnen zustehen und wie Sie diese optimal nutzen können.